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   OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14   

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https://dejure.org/2015,10338
OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14 (https://dejure.org/2015,10338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2015 - 1 LB 131/14 (https://dejure.org/2015,10338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 1 LB 131/14 (https://dejure.org/2015,10338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Braunschweig muss über Bauantrag für Lagerhalle zur Sortierung schwach radioaktiver Abfälle im Ortsteil Thune/Wenden neu entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Braunschweig muss über Bauantrag für Lagerhalle zur Sortierung schwach radioaktiver Abfälle im Ortsteil Thune/Wenden neu entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Intensive Bürgerbeteiligung rechtfertigt nicht die Verlängerung einer Veränderungssperre

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14
    Weiterhin habe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 (4 C 1.11), die im Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch nicht vorgelegen habe, umfangreiche weitere Schritte notwendig gemacht, wie etwa die Erstellung des "Restrisiko-Gutachtens".

    Auch die Verwertung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 (4 C 1.11, BRS 79 Nr. 18) zur Zulässigkeit einer Standortplanung von Mobilfunkanlagen, die nicht lediglich auf rechtlich irrelevante "Immissionsbefürchtungen", ohne städtebauliches Gewicht, gestützt werden darf, bedurfte nicht einer Zeitspanne von mehr als einem Jahr bis zum Beschluss, ein Gutachten zum "Restrisiko" einzuholen.

    Diese Entscheidung war zu Beginn des Jahres 2013 publiziert worden (u.a. NVwZ 2013, 304 und ZfBR 2013, 42).

    Eine durch die Verarbeitung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - und des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom September 2013 entstehende Verzögerung der Planung bis zu einem ersten auslegungsfähigen Planentwurf im Februar 2015 wäre zudem auch nicht geeignet zu begründen, warum in der Zeit vom Aufstellungsbeschluss im Dezember 2011 bis Ende des Jahres 2012 (Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012) und nachfolgend Ende des Jahres 2013 (Entscheidung des Verwaltungsgerichts) keine nennenswerten Planungsschritte unternommen wurden, auf die - zumindest in Teilen - jeweils hätte zurückgegriffen werden können.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14
    Die Gemeinde muss dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; vgl. auch OVG des Saarlands, Beschl. v. 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, Juris, Rdn. 26; Bay. VGH, Urt. v. 5.12.2012 - 2 N 09.288 -, Juris, Rdn. 24; Entscheidungen d. Sen., zuletzt Beschl. v. 10.1.2014 - 1 MN 190/13 -, BauR 2014, 814 = NVwZ-RR 2014, 415; Urt. v. 16.8.2012 - 1 KN 21/09 -, BRS 79 Nr. 122; Urt. v. 15.3.2001 - 1 K 2440/00 -, BRS 64 Nr. 111; Urt. v. 14.1.2000 - 1 K 2037/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BRS 62 Nr. 122 u. Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 2682/98 -, BauR 2002, 594 = BRS 64 Nr. 112).

    Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden und diese erkennbar vorangetrieben hat, insbesondere nicht aufgrund ihrer eigenen "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (Urt. d. Sen. v. 5.12.2001, a.a.O., Juris-Rn. 26).

  • VG Braunschweig, 14.01.2015 - 2 A 162/14

    Veränderungssperre steht dem Bau eines Zauns bei Eckert und Ziegler nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14
    Die Voraussetzungen der inzwischen beschlossenen zweiten Verlängerung der Veränderungssperre seien entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig in seinem Urteil vom 14. Januar 2015 (2 A 162/14) gegeben und die zweite Verlängerung der Veränderungssperre somit wirksam.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze und die Verwaltungsvorgänge sowie das Verfahren 1 LA 25/15 (Urt. d. VG Braunschweig v. 14.1.2015 - 2 A 162/14), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2020 - 3 S 1465/20

    Veränderungssperre bei grundlosem Nichtvorantreiben der Bauleitplanung; Geltung

    Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden und diese erkennbar vorangetrieben hat, insbesondere nicht aufgrund ihrer eigenen "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (OVG Niedersachsen, Urt. v. 12.05.2015 - 1 LB 131/14 - juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 MN 174/20

    Parallelverfahren; Planungshoheit; Veränderungssperre; Verlängerung

    Das heißt, es muss erkennbar sein, dass die Gemeinde sich bemüht hat, innerhalb der Frist mit der Planung fertig zu werden, und diese erkennbar vorangetrieben hat, insbesondere nicht aufgrund ihrer eigenen "Entscheidungsschwäche" die Fertigstellung der Planung vor sich hergeschoben hat (vgl. zu den vorgenannten Maßstäben Senatsurt. v. 12.5.2015 - 1 LB 131/14 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 1 LB 82/18

    Außenbereich; Betriebsteil, forstwirtschaftlicher; Brennholzlager;

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. Senatsurt. v. 12.5.2015 - 1 LB 131/14 -, juris Rn. 30; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 28.3.2019 - 4 B 40.18 -, juris Rn. 5) steht dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für sein Vorhaben "Neubau Feuerholzlager" zur Seite.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14

    Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung

    Die dazu maßgeblichen Grundsätze hatte der Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (- 1 LB 131/14 - JURIS-Rdnr. 32) wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2016 - 1 KN 185/15

    Abwägung; Bestimmtheit; Dosisgrenzwert; Entwicklungsgebot; nuklear; Restrisiko;

    Auf die gegen das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. September 2013 erhobene Berufung hat der Senat mit Urteil vom 12. Mai 2015 (1 LB 131/14) die Antragsgegnerin verpflichtet, den Bauantrag der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
  • VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass öffentliche und politische Diskussionen einem Planungsprozess gerade immanent sind und - soweit dies zu Verzögerungen führt - auf eine Entscheidungsschwäche der Verwaltung hindeutet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2015 - 1 LB 131/14 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner

    Die Gemeinde muss dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat (Niedersächsisches OVG, Urteile vom 12. Mai 2015 - 1 LB 131/14 -, juris Rn. 32, und vom 24. August 2016 - 1 KN 150/14 -, juris Rn. 77 f.).
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